§ 9 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 51 PfandBG Getrennter Pfandbriefumlauf (vom 26.03.2009) ... oder Refinanzierungsgarantie gilt. Die Vorschriften der §§ 8, 9 , 10, 27 und 28 sind hinsichtlich des bisherigen Deckungsregisters nicht ...
Zitat in folgenden NormenDG Bank-Umwandlungsgesetz
G. v. 13.08.1998 BGBl. I S. 2102; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
DSL Bank-Umwandlungsgesetz (DSLBUmwG)
G. v. 16.12.1999 BGBl. I S. 2441; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank
neugefasst durch B. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4120; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 13 LwRentBkG Gedeckte Schuldverschreibungen (vom 30.12.2023) ... und den Anleihebedingungen entsprechen. § 7 Absatz 3 bis 5 und die §§ 8 bis 11 des Pfandbriefgesetzes gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 1 PfandBFEG Änderung des Pfandbriefgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 (weggefallen)". b) Die ... a) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst: ... dem Vertragspartner des Derivategeschäfts mitgeteilt wird." 9. § 9 wird aufgehoben. 10. In § 10 Abs. 2 wird das Wort „Derivaten" durch das ...
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