§ 17 - Pfandbriefgesetz (PfandBG)

§ 17 (aufgehoben)


§ 17 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts G. v. 20. März 2009 BGBl. I S. 607 m.W.v. 26. März 2009

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Frühere Fassungen von § 17 PfandBG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.03.2009Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
vom 20.03.2009 BGBl. I S. 607

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 17 PfandBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 PfandBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfandBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

DG Bank-Umwandlungsgesetz
G. v. 13.08.1998 BGBl. I S. 2102; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 9 DGBankUmwG Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen (vom 30.12.2023)
... gedeckt sein. Als Deckung sind zulässig Deckungswerte nach den §§ 12 bis 18 und § 20 Abs. 1 des Pfandbriefgesetzes, Darlehensforderungen, für die sichere ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Anlage 5. FinDAGKostVÄndV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis
... Zulassung des Hinausschiebens (§ 17 Abs. 2 PfandBG) 500 2.4 Begrenzungen des § 19 Abs. 1 Nr. 2 ...

Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 1 PfandBFEG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... gefasst: „§ 9 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 (weggefallen)". c) Nach der ... b) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 (weggefallen)". c) Nach der Angabe zu § 26 werden folgende Angaben ... 2 wird aufgehoben. 13. § 16 Abs. 4 Satz 5 wird aufgehoben. 14. § 17 wird aufgehoben. 15. In § 18 Abs. 2 werden die Wörter „sind § 12 ...


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