§ 17 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenDG Bank-Umwandlungsgesetz
G. v. 13.08.1998 BGBl. I S. 2102; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 1 PfandBFEG Änderung des Pfandbriefgesetzes ... gefasst: „§ 9 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 (weggefallen)". c) Nach der ... b) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 (weggefallen)". c) Nach der Angabe zu § 26 werden folgende Angaben ... 2 wird aufgehoben. 13. § 16 Abs. 4 Satz 5 wird aufgehoben. 14. § 17 wird aufgehoben. 15. In § 18 Abs. 2 werden die Wörter „sind § 12 ...
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