Das
Direktzahlungen-Durchführungsgesetz vom
9. Juli 2014 (BGBl. I S. 897), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. November 2020 (BGBl. I S. 2473) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Dem § 5 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) 8 Prozent der für das Kalenderjahr 2022 für Deutschland anzuwendenden nationalen Obergrenze nach Anhang II der
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 werden als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2023 aus dem ELER finanzierte Förderung bereitgestellt."
- 2.
- In § 16 Absatz 1 Satz 3 werden nach dem Wort „Region" das Komma und der nachfolgende Satzteil durch einen Punkt ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2021.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
Julia Klöckner