Die
Stromnetzzugangsverordnung vom
25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2243), die zuletzt durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst:
„§ 17 (weggefallen)".
- b)
- Die Angabe zu § 30 wird wie folgt gefasst:
„§ 30 (weggefallen)".
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Absatzbezeichnung wird gestrichen.
- bb)
- Satz 1 wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- 3.
- § 17 wird aufgehoben.
- 4.
- § 30 wird aufgehoben.
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405