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Artikel 11 - Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (4. StVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Juli 2021 StVZO § 69a, Anlage VIII

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2204) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 69a wird wie folgt geändert:

a)
In den Absätzen 2 bis 5 wird jeweils in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§ 24" durch die Angabe „§ 24 Absatz 1" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Nummer 7 werden die Wörter „sofern nicht schon eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 des Straßenverkehrsgesetzes vorliegt," gestrichen.

2.
In Anlage VIII werden in den Ziffern 2.3 und 2.4 jeweils die Wörter „§ 7 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „§ 7 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 11 Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 4. StVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. StVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 22 BALMG Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Güterverkehr" durch die ...