Artikel 14 - Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (4. StVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 14 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


Artikel 14 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Juli 2021 BKatV § 1, § 2, § 3, § 4, Anlage

Die Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2204) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „den §§ 24, 24a und 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und § 24c Absatz 1 und 2" ersetzt.

2.
In § 1 Absatz 1 Satz 2, § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 6 Satz 1 und § 4 Absatz 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes" ersetzt.

3.
In der Anlage wird in Abschnitt I in der Tabelle in der Überschrift zu Teil A und in Abschnitt II in der Tabelle in der Überschrift jeweils die Angabe „§ 24 StVG" durch die Angabe „§ 24 Absatz 1 StVG" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 14 Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 4. StVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. StVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4688
Artikel 1 1. BKatVÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: (1) § 4 Absatz 1 Nummer 3 ...


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