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Artikel 8 - Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen (ProdSGNOG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Juli 2021 VIG § 1, § 2

Das Verbraucherinformationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2166, 2725), das durch Artikel 2 Absatz 34 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Nummer 2 wird die Angabe „Nummer 26" durch die Angabe „Nummer 25" ersetzt.

2.
In § 2 Absatz 1 Nummer 7 werden die Wörter „§ 26 Absatz 1 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 8 des Marktüberwachungsgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 ProdSGNOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProdSGNOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
G. v. 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 29
Artikel 4 ProdSGÄndG Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2166, 2725), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird durch den ...