Artikel 16 - Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen (ProdSGNOG k.a.Abk.)

Artikel 16 Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung


Artikel 16 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Juli 2021 ElektroStoffV § 14

In § 14 Absatz 2 der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung vom 19. April 2013 (BGBl. I S. 1111), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 1087) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 28 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 16 Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 ProdSGNOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProdSGNOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 21 MoPeG Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung vom 19. April 2013 (BGBl. I S. 1111), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Personengesellschaft" durch die ...


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