Artikel 30 - Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen (ProdSGNOG k.a.Abk.)

Artikel 30 Änderung des Gasgerätedurchführungsgesetzes


Artikel 30 ändert mWv. 16. Juli 2021 GasgeräteDG § 2, § 6

Das Gasgerätedurchführungsgesetz vom 18. April 2019 (BGBl. I S. 473) wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Satz 2 werden die Wörter „§ 26 Absatz 1 Satz 3 des Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 25 Absatz 2 des Produktsicherheitsgesetzes" ersetzt.

2.
§ 6 wird aufgehoben.



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