Die
Bausparkassen-Verordnung vom
29. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2576) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 9 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „350.000 Euro" durch die Angabe „700.000 Euro" ersetzt.
- 2.
- In § 12 Absatz 1 wird die Angabe „30.000 Euro" durch die Angabe „50.000 Euro" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Juli 2021.