Das
Milch- und Fettgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7842-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch
Artikel 397 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Dem § 10 Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt:
„Hierbei kann auch das entsprechende Verwaltungsverfahren geregelt werden. Im Falle des Satzes 2 bedarf die Rechtsverordnung der Zustimmung des Bundesrates."
- 2.
- § 28 wird wie folgt gefasst:
„§ 28 Beauftragung des Max Rubner-Instituts
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann das Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, mit der Durchführung von Forschungsaufgaben im Bereich dieses Gesetzes beauftragen. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Erhaltung und Förderung der Güte von Milch und Milcherzeugnissen sowie die Einführung und Verwendung von Gütezeichen."