Artikel 5 - Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BLRFoV k.a.Abk.)

V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582 (Nr. 54); Geltung ab 20.08.2021, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 5 Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung


Artikel 5 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. September 2021 MuSchEltZV § 3, § 7

Die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Februar 2021 (BGBl. I S. 239) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 1 werden die Wörter „wird die Zahlung der Dienst- und Anwärterbezüge, mit Ausnahme des Verbots der Mehrarbeit," durch die Wörter „mit Ausnahme des Verbots der Mehrarbeit wird die Zahlung der Dienst- und Anwärterbezüge" ersetzt.

2.
In § 7 Absatz 1 wird die Angabe „30" durch die Angabe „32" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 BLRFoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BLRFoV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 BLRFoV Inkrafttreten
... vorbehaltlich der folgenden Absätze am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 5 tritt am 1. September 2021 in Kraft. (3) Artikel 7 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Haushaltsgesetz 2022
G. v. 19.06.2022 BGBl. I S. 890
§ 18 HG 2022 Ausbringung von Leerstellen
... Mutterschutz- und Elternzeitverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 16. August 2021 (BGBl. I S. 3582 ) geändert worden ist, mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung Elternzeit in Anspruch ...

Haushaltsgesetz 2023
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2485; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 407
§ 19 HG 2023 Ausbringung von Leerstellen
... Mutterschutz- und Elternzeitverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 16. August 2021 (BGBl. I S. 3582 ) geändert worden ist, mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung Elternzeit in Anspruch ...

Haushaltsgesetz 2024 (HG 2024)
G. v. 10.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 38, 65
§ 17 HG 2024 Ausbringung von Leerstellen
... Mutterschutz- und Elternzeitverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 16. August 2021 (BGBl. I S. 3582 ) geändert worden ist, mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung Elternzeit in Anspruch ...


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