Artikel 4 - Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften (BNatSchGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. März 2022 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a und c Doppelbuchstabe aa tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 13 und 15 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Rechtsverordnung nach Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a in Kraft tritt.

(4) Die Artikel 2 und 3 treten am 1. September 2021 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. August 2021.



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