Artikel 2 - Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3917 (Nr. 59); Geltung ab 31.08.2021

Artikel 2 Änderung der Vermögensanlagen-Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichtenverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 31. August 2021 VermVerMiV § 2, § 5

Die Vermögensanlagen-Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichtenverordnung vom 20. August 2015 (BGBl. I S. 1435) wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

„b)
das Datum der Aufstellung und das Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts,".

2.
In § 5 Absatz 2 wird das Wort „Werktag" durch das Wort „Arbeitstag" ersetzt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed