Artikel 89a - Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SVReformG k.a.Abk.)

G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 90
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Artikel 89a Änderung des Jahressteuergesetzes 2020


Artikel 89a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2021 JStG 2020 Artikel 38

Artikel 38 Nummer 2 des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 89a Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 89a SVReformG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVReformG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 90 SVReformG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 29.12.2022)
... in Kraft. Gleichzeitig treten Artikel 2 Nummer 1 bis 32 und 34 sowie die Artikel 30, 39, 89 und 89a in Kraft. (5) Die Artikel 3, 28, 33, 35, 40 Nummer 18 und 19, die Artikel 44, 48, 50, ...


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