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§ 1 - Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)

V. v. 30.08.2021 BAnz AT 31.08.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 29.12.2022 BAnz AT 30.12.2022 V1
Geltung ab 01.09.2021 bis 31.12.2022; FNA: 860-5-76 Sozialgesetzbuch
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§ 1 (aufgehoben)






 
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Frühere Fassungen von § 1 CoronaImpfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.04.2023Artikel 2 Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
vom 29.12.2022 BAnz AT 30.12.2022 V1
aktuell vorher 25.05.2022Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
vom 23.05.2022 BAnz AT 24.05.2022 V1
aktuell vorher 18.12.2021Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung
vom 16.12.2021 BAnz AT 17.12.2021 V1
aktuell vorher 16.11.2021Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
vom 15.11.2021 BAnz AT 15.11.2021 V1
aktuellvor 16.11.2021Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 CoronaImpfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 CoronaImpfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CoronaImpfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 CoronaImpfV Vergütung von Leistungen (vom 08.04.2023)
... bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung für bis zum 7. April 2023 erbrachte Leistungen nach § 1 Absatz 2 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung, mit Ausnahme der Erstellung eines ... sowie am 24. und 31. Dezember 36 Euro. Satz 1 gilt nicht, wenn die Leistungen nach § 1 Absatz 2 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung durch eigenes Personal der zuständigen ... besteht nicht, 1. für einen Betriebsarzt, wenn er die Leistungen nach § 1 Absatz 2 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung im Rahmen eines ... einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten, soweit die Leistungen im Sinne des § 1 Absatz 2 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung bereits anderweitig im Wege seiner Beauftragung ... in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung für die Leistungen nach § 1 Absatz 2 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung, mit Ausnahme der Erstellung eines ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 29.12.2021 BAnz AT 30.12.2021 V4
Artikel 1 3. CoronaImpfVÄndV
... Leistungserbringer nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 6 für die Leistungen nach § 1 Absatz 2 , mit Ausnahme der Erstellung eines COVID-19-Zertifikats im Sinne des § 22 Absatz 5 des ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 23.05.2022 BAnz AT 24.05.2022 V1
Artikel 1 5. CoronaImpfVÄndV
... weitere Schutzimpfungen". 2. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 1 folgende Angabe zu § 1a eingefügt: „§ 1a Schutzimpfung gegen ... 1a Schutzimpfung gegen weitere übertragbare Krankheiten". 3. In § 1 Absatz 2 Satz 1 wird nach den Wörtern „Allergien, die Verabreichung des Impfstoffs" ein Komma ... 22 Absatz 5" durch die Angabe „§ 22a Absatz 5" ersetzt. 4. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Schutzimpfung gegen weitere ... bleiben unberührt." 5. In § 2 werden nach der Angabe „ § 1 Absatz 2" die Wörter „sowie der Anspruch auf Versorgung mit Schutzimpfungen nach ... dem Wort „haben" die Wörter „bei der Durchführung von Leistungen nach § 1 Absatz 2" eingefügt. bbb) In Nummer 5 werden die Wörter „Nummer ... dem Wort „haben" die Wörter „bei der Durchführung von Leistungen nach § 1 Absatz 2" eingefügt. b) In Absatz 4 Satz 1 und 2 wird nach der Angabe ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 29.12.2022 BAnz AT 30.12.2022 V1
Artikel 2 6. CoronaImpfVÄndV Weitere Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 1 bis 4 werden wie folgt gefasst: „§ 1 (weggefallen) § 2 ...

Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 16.12.2021 BAnz AT 17.12.2021 V1
Artikel 1 CoronaImpfVuTestVÄndV Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
... 2021 (BAnz AT 15.11.2021 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „im Rahmen der ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 15.11.2021 BAnz AT 15.11.2021 V1
Artikel 1 2. CoronaImpfVÄndV Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
... (BAnz AT 01.10.2021 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „arzneimittelrechtlichen Zulassung" die Wörter ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 07.01.2022 BAnz AT 10.01.2022 V1
Artikel 1 2. CoronaImpfVuTestVÄndV Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
... 1 Nummer 7 genannten Leistungserbringer haben ihre Berechtigung zur Erbringung von Leistungen nach § 1 Absatz 2 nachzuweisen. Die Berechtigung ist nachgewiesen, wenn dem Leistungserbringer auf sein Ersuchen von ...