Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben

Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie (2. PflMaVeV k.a.Abk.)

V. v. 21.09.2021 BAnz AT 22.09.2021 V1
Geltung ab 01.10.2021 bis 31.12.2021; FNA: 860-11-10 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 152 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 4 Nummer 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 580) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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