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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze (UBRegGEGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2506) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel 4 Nummer 4 muss wie folgt lauten:
Artikel 4 Nummer 4 muss wie folgt lauten:
- „4.
- § 39 Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben."
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