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Artikel 25 - Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften (ERVAG k.a.Abk.)

Artikel 25 Änderung der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren


Artikel 25 ändert mWv. 1. Januar 2022 MahnVordrV § 1a

In § 1a Absatz 1 Satz 1 der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren vom 6. Mai 1977 (BGBl. I S. 693), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 174 Abs. 1" durch die Angabe „§ 173 Absatz 2" ersetzt.