interne Verweise§ 1 AgrarOLkV Erzeugnisbereiche (vom 23.04.2025) ... eine Anerkennung von Agrarorganisationen nach anderen Vorschriften vorgesehen ist, gelten Teil 1, § 33 Absatz 1, 2 und 3 Nummer 1 und 2 , § 34 und, soweit die Durchführung des Agrarorganisationenrechts betroffen ist, die ... soweit die Durchführung des Agrarorganisationenrechts betroffen ist, die §§ 32 und 33 Absatz 3 Nummer 3 und 4 dieser Verordnung nicht, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften etwas Abweichendes bestimmt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften
V. v. 15.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 115
Artikel 1 AgrRÄndV Änderung der Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung ... 2. In § 1 Absatz 4 wird nach den Wörtern „ § 33 Absatz 1, 2 und 3 Nummer 1" die Angabe „und 2" eingefügt und werden die Wörter ... die Angabe „und 2" eingefügt und werden die Wörter „§§ 32 und 33 Absatz 3 Nummer 2 und 3 " durch die Wörter „§§ 32 und 33 Absatz 3 Nummer 3 und 4" ... 32 und 33 Absatz 3 Nummer 2 und 3" durch die Wörter „§§ 32 und 33 Absatz 3 Nummer 3 und 4 " ersetzt. 3. In der Überschrift zu Teil 2 wird das Wort ... für notwendig erachtet. Über die Beeidigung entscheidet das Gericht." 7. § 33 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 ...
Verordnung zur Neuregelung des Hopfenrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 09.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 61
Artikel 2 HopfDVEV 2023 Änderung der Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung ... Wörter „gilt diese Verordnung nicht" durch die Wörter „gelten Teil 1, § 33 Absatz 1, 2 und 3 Nummer 1 , § 34 und, soweit die Durchführung des Agrarorganisationenrechts betroffen ist, die ... soweit die Durchführung des Agrarorganisationenrechts betroffen ist, die §§ 32 und 33 Absatz 3 Nummer 2 und 3 dieser Verordnung nicht, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften etwas Abweichendes bestimmt ... durch die Wörter „Die Agrarorganisation" ersetzt. 8. § 33 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „, ...
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