Eingangsformel - THW-Abrechnungsverordnung (THWAbrV)

V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4667 (Nr. 73)
Geltung ab 01.11.2021; FNA: 215-10-5 Zivilschutz

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 3 des THW-Gesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 15. April 2020 (BGBl. I S. 808) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:



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