Die
Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm-Teilnahmeverordnung vom
26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1288) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 Absatz 2 und 3 wird wie folgt gefasst:
- 2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „am Schulprogramm teilnehmenden" und das Wort „jeweils" gestrichen sowie wird das Wort „Unionsbeihilfe" durch die Wörter „vorläufigen Mittelzuweisung" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
- 3.
- § 3 wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Oktober 2021.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
Julia Klöckner