Die Erstellung und Anpassung eines einfachen Mietspiegels ist vorbehaltlich der
§§ 4 und
5 an kein Verfahren gebunden.
Die Erstellung und Anpassung eines einfachen Mietspiegels und die dafür verwendeten tatsächlichen Grundlagen sind in Grundzügen im Mietspiegel oder in einer gesonderten Dokumentation anzuzeigen und zu erläutern.