(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Quartals in Kraft.
(2) (aufgehoben)
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. November 2021.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 17.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 156