Eingangsformel - Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung (WasserstoffNEVauÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Die Bundesregierung verordnet auf Grund des § 28n Absatz 4 Nummer 1, des § 28o Absatz 2 Nummer 1 und 2 sowie des § 21a Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), von denen die §§ 28n und 28o des Energiewirtschaftsgesetzes durch Artikel 1 Nummer 40 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) eingefügt worden sind:



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