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Zitierungen von § 15 BinSchPersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchPersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15a BinSchPersV Erweiterung des Geltungsbereichs der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene (vom 31.12.2025)
... Die in § 15 genannten Befähigungszeugnisse gelten auch auf den Wasserstraßen der Zonen 1 und 2, ... Satz 1 gilt nicht für 1. Fahrzeuge im Falle des § 15 Absatz 5 Satz 1 , 2. Fahrgastschiffe, Fahrgastboote oder Sportfahrzeuge, die nach § 34 der ...
§ 39 BinSchPersV Erwerb des Schifferzeugnisses (vom 31.12.2025)
... das Behördenschifferzeugnis, das Sportschifferzeugnis oder, im Falle des § 15 Absatz 5 Satz 4 , für das Kleinschifferzeugnis ein Sprechfunkzeugnis besitzen, 4. für das ...
§ 130 BinSchPersV Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge (vom 31.12.2025)
... 34 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung bleibt unberührt. (2) Die in § 15 Absatz 5 Satz 1 genannten Fahrzeuge können bis zum Ablauf des 17. Januar 2028 abweichend von § 15 Absatz ... Absatz 5 Satz 1 genannten Fahrzeuge können bis zum Ablauf des 17. Januar 2028 abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 1 auch mit folgenden Fahrerlaubnissen geführt werden: 1. auf Wasserstraßen der ... der Sportbootführerscheinverordnung. Für das Führen der in § 15 Absatz 5 Satz 1 genannten Fahrzeuge hat die zuständige Behörde ein Kleinschifferzeugnis mit dem ... Fahrerlaubnis und einen Nachweis der Tätigkeit in der Personenbeförderung im Sinne des § 15 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 zusammen mit dem Antrag vorlegt und zugleich seine Identität nachweist. Ein ...
Zitat in folgenden Normen
Kleine-Fahrgastschiffe-Verordnung (KFV)
V. v. 22.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 178
§ 1 KFV Abweichende Regelung zum Geltungsbereich des Kleinschifferzeugnisses
... von § 15 Absatz 5 Satz 1 der Binnenschiffspersonalverordnung berechtigt das nach Maßgabe dieser Verordnung erworbene Kleinschifferzeugnis zum Führen ...
Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung (RheinSchPersEV)
Artikel 1 V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 17.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 381
§ 6 RheinSchPersEV Befähigungszeugnisse (vom 13.08.2025)
... ist 1. für ein Sportpatent: ein Sportschifferzeugnis nach § 15 Absatz 3 der Binnenschiffspersonalverordnung , 2. für das Behördenpatent: ein Behördenschifferzeugnis nach § 15 ... 2. für das Behördenpatent: ein Behördenschifferzeugnis nach § 15 Absatz 4 der Binnenschiffspersonalverordnung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... Wörter „im Rahmen behördlicher Maßnahmen" gestrichen. 7. In § 15 Absatz 6 werden die Wörter „Absätzen 1 bis 5" durch die Wörter ... ein Kleinschifferzeugnis mit dem entsprechenden Geltungsbereich aus. Dabei kann abweichend von § 15 Absatz 6 im Kleinschifferzeugnis bestimmt werden, dass es nur für Wasserstraßen der Zonen 1 und ...
Erste Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 05.08.2025 BGBl. 2025 II Nr. 216
Artikel 3 1. RheinMoselSchPolÄndV Änderung der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung
... ist 1. für ein Sportpatent: ein Sportschifferzeugnis nach § 15 Absatz 3 der Binnenschiffspersonalverordnung , 2. für das Behördenpatent: ein Behördenschifferzeugnis nach § 15 ... 2. für das Behördenpatent: ein Behördenschifferzeugnis nach § 15 Absatz 4 der Binnenschiffspersonalverordnung ...
Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 3 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... die Wörter „oder der Fischereiverwaltung" eingefügt. 9. § 15 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 Satz 2 werden nach dem Wort ... das Behördenschifferzeugnis, das Sportschifferzeugnis oder, im Falle des § 15 Absatz 5 Satz 3 , für das Kleinschifferzeugnis ein Sprechfunkzeugnis besitzen,". bb) In ...
Verordnung zur Aktualisierung und Vereinfachung von schifffahrtsrechtlichen Vorschriften
V. v. 17.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 381
Artikel 2 SchiffRAuVV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 15 wird die folgende Angabe eingefügt: „§ 15a Erweiterung des ... die Angabe „(1)" gestrichen. b) Absatz 2 wird gestrichen. 4. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 wird wie folgt geändert: ... bb) Satz 5 wird gestrichen. b) Absatz 6 wird gestrichen. 5. Nach § 15 wird der folgende § 15a eingefügt: „§ 15a Erweiterung des ... des Geltungsbereichs der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene (1) Die in § 15 genannten Befähigungszeugnisse gelten auch auf den Wasserstraßen der Zonen 1 und 2, ... Satz 1 gilt nicht für 1. Fahrzeuge im Falle des § 15 Absatz 5 Satz 1 , 2. Fahrgastschiffe, Fahrgastboote oder Sportfahrzeuge, die nach § 34 der ... § 39 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „ § 15 Absatz 5 Satz 3" durch die Angabe „§ 15 Absatz 5 Satz 4" ersetzt. b) ... Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „§ 15 Absatz 5 Satz 3" durch die Angabe „ § 15 Absatz 5 Satz 4" ersetzt. b) Absatz 2 wird gestrichen. c) Die Absätze 3 ... 2 und 3 wird durch die folgenden Absätze 2 und 3 ersetzt: „(2) Die in § 15 Absatz 5 Satz 1 genannten Fahrzeuge können bis zum Ablauf des 17. Januar 2028 abweichend von § 15 Absatz ... Absatz 5 Satz 1 genannten Fahrzeuge können bis zum Ablauf des 17. Januar 2028 abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 1 auch mit folgenden Fahrerlaubnissen geführt werden: 1. auf Wasserstraßen ... nach der Sportbootführerscheinverordnung. Für das Führen der in § 15 Absatz 5 Satz 1 genannten Fahrzeuge hat die zuständige Behörde ein Kleinschifferzeugnis mit dem ... Fahrerlaubnis und einen Nachweis der Tätigkeit in der Personenbeförderung im Sinne des § 15 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 zusammen mit dem Antrag vorlegt und zugleich seine Identität nachweist. Ein ...
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