Bekanntmachung der Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2022 (BeitrZALGBek 2022 k.a.Abk.)

B. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5202 (Nr. 84)
Geltung ab 01.01.2022; FNA: 8251-17-15 Landwirte
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung



Auf Grund des § 68 Satz 1 bis 3 und des § 114 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, von denen § 68 zuletzt durch Artikel 17 Nummer 23 Buchstabe a und b des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) und § 114 zuletzt durch Artikel 13 Nummer 9 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I S. 1248) geändert worden sind, wird bekannt gemacht:

1.
Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2022 monatlich 270 Euro.

2.
Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2022 monatlich 260 Euro.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Birgit Mimietz



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed