Die
Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt vom
26. November 2021 (BGBl. I S. 4982) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Eingangsformel ist im zweiten Anstrich die Angabe „des § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 6" durch die Angabe „des § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 6a" zu ersetzen.