Eingangsformel - Verkehrssicherstellungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung (VSGZustV)

V. v. 12.08.1992 BGBl. I S. 1529; zuletzt geändert durch Artikel 39 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Geltung ab 01.09.1992; FNA: 930-6-8 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 10 Abs. 8 und des § 19 Abs. 7 des Verkehrssicherstellungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1968 (BGBl. I S. 1082) verordnet der Bundesminister für Verkehr:



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