Das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium kann den Wortlaut der
Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
B. v. 21.01.2022 BGBl. I S. 118, 744