V. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
Artikel 1 2. GAPKondVÄndV ... von Landschaftselementen Abschnitt 5 Umweltsensibles Dauergrünland § 20 Anzeigepflicht für Maßnahmen zur Grasnarbenerneuerung bei umweltsensiblem ... „Abschnitt 4 Landschaftselemente". 14. Die §§ 19 bis 22 und 25 bis 27 werden aufgehoben. 15. § 23 wird § 19 und im Absatz 4 ... 23" durch die Angabe „§ 26" ersetzt. 16. § 24 wird § 20 . 17. § 28 wird § 21 und Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... § 29 und in Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 18" durch die Angabe „ § 20 " ersetzt. 27. Nach § 29 wird folgender Abschnitt 3 eingefügt: ... 4. 29. § 36 wird § 31 und im Satzteil vor der Nummer 1 wird die Angabe „ § 20 " durch die Angabe „§ 22" ersetzt. 30. Die §§ 37 und 38 ...