Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den Hotel- und Gastronomieberufen (HoGasAusbNOV k.a.Abk.)

V. v. 09.03.2022 BGBl. I S. 314 (Nr. 8); Geltung ab 01.08.2022
Eingangsformel
Artikel 1 Verordnung über die Berufsausbildungen zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement
Artikel 2 Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

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Artikel 1 Verordnung über die Berufsausbildungen zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement


Artikel 1 ändert mWv. 1. August 2022 HotelAusbV

(gesamter Text siehe Hotelberufeausbildungsverordnung - HotelAusbV)

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Artikel 2 Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie


Artikel 2 ändert mWv. 1. August 2022 GastroAusbV

(gesamter Text siehe Gastronomieberufeausbildungsverordnung - GastroAusbV)

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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 1. August 2022 GastgewAusbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13. Februar 1998 (BGBl. I S. 351) außer Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

In Vertretung Sven Giegold



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