Artikel 7 - Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften (MORÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428 (Nr. 9); Geltung ab 18.03.2022, abweichend siehe Artikel 11
|

Artikel 7 Änderung der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung


Artikel 7 ändert mWv. 18. März 2022 1. FlGDV § 3a (neu), § 4

Die 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung vom 12. November 2008 (BGBl. I S. 2186), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 814) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:

§ 3a Datenverarbeitung und Datenübermittlung

Zum Zweck der Durchführung von Kontrollen verarbeitet und übermittelt die zuständige Behörde die Daten nach Abschnitt III der Anlage des Marktorganisationsgesetzes."

2.
In § 4 Absatz 2 werden die Wörter „die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 517/2013 des Rates vom 13. Mai 2013 (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 1) geändert worden ist" durch die Wörter „die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/2192 (ABl. L 434 vom 23.12.2020, S. 10) geändert worden ist" ersetzt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed