§ 126a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom
2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), die zuletzt durch Beschluss des Bundestages vom
10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5203) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 wird aufgehoben.
- 2.
- In Absatz 5 wird die Angabe „19. März 2022" durch die Angabe „15. Juli 2022" ersetzt.