Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung (KrhWwSVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.03.2022 BAnz AT 29.03.2022 V1; Geltung ab 20.03.2022, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 2 Änderung der Hygienepauschaleverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 20. März 2022 HygPV § 1

In § 1 der Hygienepauschaleverordnung vom 23. Dezember 2021 (BAnz AT 28.12.2021 V2) wird die Angabe „31. März" durch die Wörter „Ablauf des 30. Juni" ersetzt.



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