Eingangsformel - Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse sowie zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (OGErzeugerOrgDVEV k.a.Abk.)

V. v. 22.07.2022 BGBl. I S. 1197 (Nr. 27); Geltung ab 27.07.2022
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet, auch in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), auf Grund

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des § 4 Absatz 1 Nummer 2 und 4, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und des § 54 Absatz 1 des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 2021 (BGBl. I S. 4036) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,

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des § 3 Absatz 3 des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 2021 (BGBl. I S. 4036),

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des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s in Verbindung mit Absatz 2a und mit Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 und § 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie des § 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 und der §§ 15 und 16, alle in Verbindung mit § 6 Absatz 4 Satz 1, des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,

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des § 34f Absatz 2 des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746):



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