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§ 9 - Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung (AgrarErzAnpBeihV)

V. v. 27.07.2022 BAnz AT 27.07.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 04.01.2023 BGBl. I Nr. 7
Geltung ab 28.07.2022 bis 31.12.2024; FNA: 7847-11-17 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 9 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 AgrarErzAnpBeihV offen

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiter anzuwenden.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Juli 2022.





 

Frühere Fassungen von § 9 AgrarErzAnpBeihV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.01.2023Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung, zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung und zur Änderung der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung
vom 04.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 7

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 AgrarErzAnpBeihV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 AgrarErzAnpBeihV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrarErzAnpBeihV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung, zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung und zur Änderung der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung
V. v. 04.01.2023 BGBl. I Nr. 7
Artikel 3 OGErzeugerOrgDVuaÄndV Änderung der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung
... § 9 Absatz 2 der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung vom 27. Juli 2022 (BAnz AT 27.07.2022 V1) wird wie folgt gefasst: „(2) Sie tritt ...