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Verordnung zur Änderung der Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpVÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel





Artikel 1 Änderung der Gaspreisanpassungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. September 2022 GasPrAnpV § 2

Nach § 2 Absatz 9 Satz 5 der Gaspreisanpassungsverordnung vom 8. August 2022 (BAnz AT 08.08.2022 V1) wird folgender Satz eingefügt:

 
„Abweichend von Satz 5 sind die Abschlagszahlungen für die Monate Oktober und November 2022 nicht vor dem 31. Oktober 2022 fällig; dies gilt auch für Anträge nach Satz 1, die vor dem 20. September 2022 gestellt wurden."


Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. September 2022.


Schlussformel



Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Robert Habeck