Eingangsformel - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten in Beihilfe-, Reisekosten- und Umzugskostenangelegenheiten sowie für die Beihilfefestsetzung (BfAAWidVertrAnO)

A. v. 27.09.2022 BGBl. I S. 1832 (Nr. 38)
Geltung ab 01.01.2021; FNA: 2030-14-233 Beamte

Eingangsformel



Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) sowie § 56 Absatz 2 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Februar 2009 (BGBl. I S. 326) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) ordnet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat an:



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