Artikel 1 - Fünfte Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (5. BMVgBDGAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 07.10.2022 BGBl. I S. 1833 (Nr. 38); Geltung ab 01.11.2022

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. November 2022 BMVgBDGAnO § 1

§ 1 der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Juni 2013 (BGBl. I S. 1596), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 1. September 2021 (BGBl. I S. 4190) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

 
„2.
der Befehlshaberin oder dem Befehlshaber

a)
des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr,

b)
des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr,".



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