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Artikel 4 - Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (8. VStÄndG k.a.Abk.)

G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838 (Nr. 39); 2023 I Nr. 109
Geltung ab 13.02.2023, abweichend siehe Artikel 18
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Artikel 4 Änderung des Kaffeesteuergesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Oktober 2022 KaffeeStG § 23, mWv. 1. November 2022 § 11, § 17, § 21, § 23

Das Kaffeesteuergesetz vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870, 1919), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 607) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 11 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird das Wort „oder" am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:

„2.
zu Empfängern in anderen Mitgliedstaaten befördert worden ist oder".

c)
Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3.

2.
Nach § 17 Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„In allen anderen Fällen entsteht die Steuer mit dem Inbesitzhalten des Kaffees, wenn die Steuer im Steuergebiet noch nicht erhoben wurde."

3.
§ 21 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden die Wörter „oder die kaffeehaltige Ware" gestrichen und wird das Wort „diese" durch das Wort „diesen" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
dieser Kaffee

a)
zu Personen befördert worden ist, die zum Empfang von Kaffee unter Steueraussetzung berechtigt sind,

b)
zu Empfängern in anderen Mitgliedstaaten befördert worden ist oder

c)
ordnungsgemäß ausgeführt worden ist."

4.
§ 23 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In den Nummern 5 und 6 wird jeweils das Semikolon am Ende durch einen Punkt ersetzt und wird jeweils nachfolgender Halbsatz angefügt:

„Hierbei sind das Datum der Veröffentlichung, die Bezugsquelle und eine Stelle zu bezeichnen, bei der die Veröffentlichung archivmäßig gesichert niedergelegt ist;".

b)
In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.

c)
Folgende Nummer 8 wird angefügt:

„8.
zur Verfahrensvereinfachung, zur Vermeidung unangemessener wirtschaftlicher Belastungen sowie zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 11 und 21 zu erlassen."



 

Zitierungen von Artikel 4 Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 8. VStÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. VStÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 18 8. VStÄndG Inkrafttreten
... aa, Buchstabe d und e, Nummer 28 Buchstabe a, Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b und c, Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe b und c , Artikel 5 Nummer 2 und 3 Buchstabe b, Artikel 6 Nummer 1 und 3 bis 5, Artikel 7 Nummer 1 ... b, Nummer 23 Buchstabe a, Nummer 28 Buchstabe e, Artikel 3 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 3, Artikel 4 Nummer 1 bis 4 Buchstabe a , Artikel 5 Nummer 1 und 3 Buchstabe a, Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a, b, d und k, Nummer 3, 4, 6 ...