Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (4. DirektZahlDurchfVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.11.2022 BGBl. I S. 1974 (Nr. 41); Geltung ab 09.11.2022
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Eingangsformel



Auf Grund des § 8 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 4 des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vom 9. Juli 2014 (BGBl. I S. 897) und in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:



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