Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 1 - Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG)

§ 1 Anwendungsbereich



(1) Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608) in der jeweils geltenden Fassung sowie der im Rahmen dieser Verordnung und zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte der Europäischen Union.

(2) Dieses Gesetz ist ein Gesetz im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 4 des Marktorganisationsgesetzes mit den Maßgaben, dass

1.
anwendbar nur die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts und die §§ 33 und 36 des Marktorganisationsgesetzes sind, soweit sich diese jeweils auf die Gewährung besonderer Vergünstigungen beziehen,

2.
Rechtsverordnungen auf Grund der in Nummer 1 bezeichneten Vorschriften stets der Zustimmung des Bundesrates bedürfen,

3.
Rechtsverordnungen auf Grund der in Nummer 1 bezeichneten Vorschriften auch erlassen werden können, um Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 sachgerecht durchzuführen, einschließlich der Wahrnehmung der in den in Absatz 1 bezeichneten Rechtsakten der Europäischen Union enthaltenen Optionen für die Mitgliedstaaten, soweit die Ausübung der Optionen für die Durchführung der Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 sachdienlich sind, es sei denn, in diesem Gesetz wird etwas anderes geregelt.

Satz 1 Nummer 3 gilt nicht für die Einführung von Direktzahlungen und die Flexibilität zwischen den Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union.

Anzeige


 

Zitierungen von § 1 DirektZahlDurchfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 DirektZahlDurchfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DirektZahlDurchfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 DirektZahlDurchfG Anwendungsbereich
... 1 bezeichneten Vorschriften auch erlassen werden können, um Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 sachgerecht durchzuführen, einschließlich der Wahrnehmung der in den in Absatz ... die Ausübung der Optionen für die Durchführung der Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 sachdienlich sind, es sei denn, in diesem Gesetz wird etwas anderes geregelt.  ...
§ 12 DirektZahlDurchfG Wert der Zahlungsansprüche
... der sich unter Berücksichtigung der für das jeweilige Jahr in Anwendung der in § 1 Absatz 1 genannten Rechtsakte und der zu ihrer Umsetzung und Durchführung erlassenen, zum ... Wert der Zahlungsansprüche, der sich für das jeweilige Jahr in Anwendung der in § 1 Absatz 1 genannten Rechtsakte und der zu ihrer Umsetzung und Durchführung erlassenen ... macht ab dem Jahr 2019 den Wert der Zahlungsansprüche, der sich in Anwendung der in § 1 Absatz 1 genannten Rechtsakte und der zu ihrer Umsetzung und Durchführung erlassenen ...
§ 15 DirektZahlDurchfG Dauergrünland in bestimmten Gebieten (vom 27.06.2020)
... Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, um Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 zur Gewährleistung des Erhaltes des Dauergrünlands sachgerecht durchzuführen, durch ... Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, um Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 zur Gewährleistung des Erhalts des Dauergrünlands sachgerecht durchzuführen, durch ...
§ 16 DirektZahlDurchfG Beibehaltung des Dauergrünlandanteils (vom 23.07.2021)
... für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, um Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 sachgerecht durchzuführen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die genaue ... des Bundesrates die genaue Methode zur Bestimmung des Dauergrünlandanteils, der nach den in § 1 Absatz 1 genannten Rechtsakten beizubehalten ist, sowie zur Bestimmung oder Anpassung des in Artikel 45 ... Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, um Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 zur Gewährleistung des Erhalts des Dauergrünlands sachgerecht durchzuführen, durch ...
§ 16a DirektZahlDurchfG Bagatellregelung (vom 20.12.2019)
... Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, um Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 zur Gewährleistung des Erhalts des Dauergrünlands sachgerecht durchzuführen, durch ...
§ 17 DirektZahlDurchfG Ermächtigungen zur Beibehaltung des Dauergrünlandanteils (vom 27.06.2020)
... Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, um Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 zur Gewährleistung der Beibehaltung des Dauergrünlandanteils sachgerecht ... Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, um Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 zur Gewährleistung der Beibehaltung des Dauergrünlandanteils sachgerecht ... für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, um Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 zur Gewährleistung der Beibehaltung des Dauergrünlandanteils sachgerecht ...
§ 18 DirektZahlDurchfG Flächennutzung im Umweltinteresse (vom 27.06.2020)
... Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, um Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 sachgerecht durchzuführen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften ...
§ 20 DirektZahlDurchfG Zu verwendender Prozentsatz der nationalen Obergrenze
... Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, zur sachgerechten Anwendung der in § 1 Absatz 1 genannten Rechtsakte durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den in Absatz ...
§ 27 DirektZahlDurchfG Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
... Rechtsverordnungen auf Grund der in § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bezeichneten Vorschriften oder auf Grund dieses Gesetzes kann als ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)
V. v. 03.11.2014 BGBl. I S. 1690; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.11.2022 BGBl. I S. 1974
Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
V. v. 11.04.2022 BAnz AT 13.04.2022 V1
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 22.09.2020 BAnz AT 24.09.2020 V1
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 23.03.2018 BAnz AT 29.03.2018 V1
Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
V. v. 08.05.2015 BAnz AT 11.05.2015 V1
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 27.09.2018 BAnz AT 28.09.2018 V1
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2387
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 10.07.2015 BAnz AT 13.07.2015 V1
Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
V. v. 03.11.2022 BGBl. I S. 1974
Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 17.09.2021 BGBl. I S. 4302
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
V. v. 14.10.2021 BGBl. I S. 4706
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 24.09.2019 BAnz AT 27.09.2019 V1
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 12.12.2017 BGBl. I S. 3938
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
G. v. 21.10.2016 BGBl. I S. 2370
Artikel 1 1. DirektZahlDurchfGÄndG
... für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, um Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 zur Gewährleistung des Erhalts des Dauergrünlands sachgerecht ... für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, um Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 zur Gewährleistung des Erhalts des Dauergrünlands sachgerecht ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2726
Artikel 1 2. DirektZahlDurchfGÄndG Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
... Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, um Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 zur Gewährleistung des Erhalts des Dauergrünlands sachgerecht durchzuführen, durch ...