Berichtigung - Berichtigung der Siebten Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen (7. VerbrStÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 03.11.2022 BGBl. I S. 1977 (Nr. 41); Geltung ab 09.11.2022

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 9. November 2022 7. VerbrStÄndV Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3, Artikel 5, mWv. 1. Juli 2021 TabStV § 4, SchaumwZwStV § 27, KaffeeStV § 12, mWv. 21. August 2021 § 44, mWv. 1. Juli 2021 AlkStV § 15, § 17, § 20, § 22, § 36

Die Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen vom 11. August 2021 (BGBl. I S. 3602) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c ist die Angabe „(§ 5 des Gesetzes)" durch die Angabe „(§ 5 Absatz 2)" zu ersetzen.

2.
In Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb ist die Angabe „Satz 5" durch die Angabe „Satz 4" zu ersetzen.

3.
In Artikel 3 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb ist die Angabe „Satz 1 Nummer 1" durch die Angabe „Satz 2 Nummer 1" zu ersetzen.

4.
Artikel 3 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc ist zu streichen.

5.
In Artikel 3 Nummer 36 Buchstabe c ist die Angabe „§ 27 Absatz 4 Satz 1" durch die Angabe „§ 27 Absatz 4 Satz 1," zu ersetzen.

6.
In Artikel 5 Nummer 16 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb ist die Angabe „In Absatz 3" durch die Angabe „In Satz 3" zu ersetzen.

7.
In Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb ist die Angabe „In Satz 2 Nummer 1 wird das Wort" durch die Angabe „In Satz 2 Nummer 1 wird im Klammerzusatz das Wort" zu ersetzen.

8.
In Artikel 5 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb ist die Angabe „In Satz 2" durch die Angabe „In Satz 3" zu ersetzen.

9.
In Artikel 5 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc ist die Angabe „In Satz 3" durch die Angabe „In Satz 4" zu ersetzen.

10.
In Artikel 5 Nummer 23 ist die Angabe „In § 22 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2" durch die Angabe „In § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2" zu ersetzen.

11.
Artikel 5 Nummer 35 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb ist zu streichen und der bisherige Doppelbuchstabe cc wird zu Doppelbuchstabe bb.



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