Artikel 5 - Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs (EPPAuswG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. November 2022 ALG § 64

Das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 975) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 64 wie folgt gefasst:

§ 64 Verarbeitung von Daten aufgrund des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner".

2.
§ 64 wird wie folgt gefasst:

§ 64 Verarbeitung von Daten aufgrund des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

(1) Die Landwirtschaftliche Alterskasse darf zur Durchführung der ihr nach dem Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner übertragenen Aufgaben die bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten sowie die von den Stellen nach § 3 des Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetzes vom 7. November 2022 (BGBl. I S. 1985) übermittelten personenbezogenen Daten zur Gewährung einer Energiepreispauschale verarbeiten, soweit dies für die Durchführung dieser Aufgaben erforderlich ist.

(2) Die Übermittlung von Sozialdaten durch die Landwirtschaftliche Alterskasse an die Deutsche Post AG und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist zulässig, soweit dies für die Erfüllung der Aufgaben nach den §§ 3 und 5 des Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetzes vom 7. November 2022 (BGBl. I S. 1985) erforderlich ist.

(3) Die Übermittlung nach Absatz 2 darf auch durch Abruf im automatisierten Verfahren erfolgen, ohne dass es einer Genehmigung nach § 79 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bedarf."

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 EPPAuswG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EPPAuswG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 12 BürgerGG Folgeänderungen
... die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. November 2022 (BGBl. I S. 1985 ) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die ...


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