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Artikel 4 - Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze (GewOuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Quartals in Kraft.

(2) Die Artikel 2 und 3 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. November 2022.

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