(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Quartals in Kraft.
(2) Die
Artikel 2 und
3 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. November 2022.