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Schlussformel - Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

G. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2154 (Nr. 48); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 2129-69 Umweltschutz
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Robert Habeck

Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Klara Geywitz