Änderung Anlage 7 GAPKondV vom 01.01.2025

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Anlage 7 GAPKondV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2025 geltenden Fassung
Anlage 7 GAPKondV n.F. (neue Fassung)
in der am 06.05.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 30.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 128
 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 7 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 7 (zu § 22) Vorschriften der sozialen Konditionalität


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| Rechtsvorschrift | Anzuwendende Bestimmungen

1. | Nachweisgesetz | § 2 Absatz 1, § 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1

2. | Arbeitnehmerüberlassungsgesetz | § 11 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 4 Halbsatz 2

3. | Arbeitsschutzgesetz | §§ 3 bis 6, 9, 10, 12 und 17

4. | Arbeitssicherheitsgesetz | §§ 2, 5 und 11

5. | Betriebssicherheitsverordnung | §§ 4 bis 6, 10, 12 und 14

6. | Teilzeit- und Befristungsgesetz | § 12 Absatz 3 und § 15 Absatz 3

7. | Bürgerliches Gesetzbuch | § 622 Absatz 3

8. | Berufsbildungsgesetz | §§ 11 und 20

9. | Gewerbeordnung | § 111

 



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