Artikel 3 - Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht (AntibAMVVEV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 7. Januar 2023 TamPV AMG-BlauzAusnV TAMMitDurchfV AMAnwLwV

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft

1.
die Tierarzneimittel-Prüfrichtlinienverordnung vom 18. Februar 2010 (BGBl. I S. 130),

2.
die AMG-Blauzungenkrankheit-Ausnahmeverordnung vom 7. April 2008 (BGBl. I S. 721),

3.
die Tierarzneimittel-Mitteilungendurchführungsverordnung vom 18. Juni 2014 (BGBl. I S. 797) und

4.
die Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittelverwendung in landwirtschaftlichen Betrieben vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1380).


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Januar 2023.



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